Hinweis an die Eltern der Don-Bosco-Schule:
Die Corona-Pandemie stellt Kinder, Eltern und Lehrkräfte in Bezug auf Schule und Unterricht vor große Herausforderungen.
Vor dem Hintergrund schnelllebiger Veränderungen und plötzlicher politischer Entscheidungen hat das LehrerInnenkollegium der Don-Bosco-Schule ein Konzept entwickelt, welches uns möglichst in jeder Situation handlungsfähig halten soll, aber auch für Sie als Familien transparent ist und ein Stück Planungssicherheit bietet.
Das Konzept wird regelmäßig geprüft, ggf. überarbeitet und in seiner jeweils aktuellen Version Ihnen als Eltern zur Verfügung gestellt.
Sofern Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche in diesem Zusammenhang haben, wenden sie sich bitte an die Schulleitung.
Hintergründe:
Die qualitative, organisatorische und pädagogische Gestaltung des Schuljahres 2020/2021 stellt mit allen Auswirkungen der Corona-Pandemie, fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Infektionsentwicklung, mit allen bisherigen Erkenntnissen aus den Schulschließungen und daraus entstandenen massiven Konsequenzen hinsichtlich Bildung und sozialer Teilhabe für Schülerinnen und Schüler für alle Beteiligten enorme Herausforderungen dar. (s. Planungshilfe Bez.-Reg. Düsseldorf)
„Der Erfolg des laufenden Schuljahres wird in entscheidendem Maß davon abhängen, wie es gelingt, den komplexen Herausforderungen des Zusammenspiels von Präsenz- und Distanzunterricht zu begegnen.“ (MSB, Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, 8/2020)
Alle Schulen in NRW sind nun beauftragt, frühzeitig einen organisatorischen und pädagogischen Plan dahingehend zu entwickeln, wie Präsenz- und Distanzunterricht lernförderlich verknüpft werden kann. Diese Planung, abgestimmt, ad hoc umsetzbar, qualitativ abgesichert, muss insbesondere den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern Verlässlichkeit und Vorbereitet-Sein bieten, falls der angepasste Schulbetrieb durch Distanzphasen ergänzt oder ersetzt werden muss. Wichtigstes Ziel bleibt, allen Kindern und Jugendlichen, auch mit besonderen Erschwernissen, sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen und/oder komplexen Behinderungen in dieser umfassend herausfordernden Zeit schulische Bildung, Erziehung, sonderpädagogische Unterstützung und Teilhabe zu gewährleisten. (s. Planungshilfe Bez.-Reg. Düsseldorf)
Begriffserklärung:
Präsenzunterricht (PU)
„Der Präsenzunterricht ist eine Form der Lehre, bei der Lehrkräfte und Lernende physisch zur gleichen Zeit an einem bestimmten Ort, in der Regel in der Schule, zusammentreffen. Somit ist der Präsenzunterricht in der Regel eine synchrone Unterrichtsform.“ (s. Handreichung S. 37)
Distanzunterricht (DU)
„Distanzunterricht ist Unterricht mit räumlicher Distanz, der in engem und planvollem Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden stattfindet.“ (s. Handreichung S. 37)
Blended Learning (BL)
Blended Learning ist ein integratives Lernkonzept, das die traditionellen Lernmethoden und –medien mit den aktuell verfügbaren digitalen Möglichkeiten in einem sinnvollen Lernarrangement optimal verknüpft. (s. Handreichung S. 21f, 37)
synchrones Lernen
Synchrones Lernen findet gemeinschaftlich und zeitgleich statt, beispielsweise im Klassenraum, in einem Live-Stream oder in einem Live-Chat. (s. Handreichung S. 38)
asynchrones Lernen
Asynchrones Lernen ist durch zeitliche Versetzung in der Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden gekennzeichnet. Ein Vorteil des asynchronen Lernens besteht darin, dass Lerner ihr Tempo selbst bestimmen können. (S. Handreichung S. 37)
Hybridunterricht
Der Ausdruck hybrides Lernen bzw. hybride Schule wird verwendet, um die Verknüpfung von Präsenzunterricht und Online-Lernen zu definieren. Ziel ist es hier, dass der Präsenzunterricht und das Online-Lernen parallel stattfinden und die Schüler im Distanzlernen mit den Schülern im Klassenzimmer verbunden werden.
Wechselunterricht
Die Schüler werden in Gruppen eingeteilt und umschichtig nach einem Wechselplan unterrichtet. In der Regel werden zwei Gruppen eingeteilt, von denen sich an einem Tag die eine im PU und die andere im DU befindet. Der Wechsel zwischen PU und Du kann theoretisch tageweise, blockweise (2-3 Tage) oder wochenweise erfolgen oder innerhalb des Tages in zwei Blöcken. Es ist sicherzustellen, dass beide Gruppen gleich viel PU und DU erhalten. Modelle nach denen eine Gruppe länger als eine Woche nicht im PU ist, sind unzulässig.
Literatur und Grundlage des PUDU-Konzeptes:
Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, Hrsg. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, August 2020
Rechtliche Grundlagen:
Konzept der Don-Bosco-Schule
I. Pandemiebezogene Ausgangslage für das Lernen auf Distanz
1. Kinder/Kindergruppen/Klassen sind erkrankt oder in Quarantäne
Ø Einzelne Kinder fehlen wegen eintägiger Beobachtung zuhause aufgrund von Erkältungssymptomen. Die Kinder erhalten keinen PU, weil für sie Betretungsverbot besteht. Die Kinder erhalten keinen DU, die Lerninhalte erhalten sie am Folgetag.
Ø Einzelne Kinder sind mehrtägig krank. Die Kinder erhalten keinen PU, weil für sie Betretungsverbot besteht. Die Kinder erhalten keinen DU, da sie krank sind und sich erholen sollen. Auf Wunsch erhalten die Eltern die Lerninhalte. Die Eltern können schulische Materialien abholen, die Übergabe hat kontaktlos zu erfolgen. Andere Kinder der Klasse dürfen keine Materialien direkt zu den erkrankten Kindern bringen. Eine kontaktlose Übergabe beispielsweise in den Briefkasten ist möglich.
Ø Einzelne Kinder sind als Kontaktperson einer mit Corona infizierten Person in häuslicher Quarantäne ohne selbst erkrankt zu sein. Die Kinder erhalten keinen PU, weil für sie Betretungsverbot besteht. Die Kinder erhalten DU. Die Lerninhalte sollen weitest möglich denen der Klasse entsprechen, d.h. sie erhalten kontaktlos schulische Materialien durch Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt. Diese können um digitale Lernangebote ergänzt werden. Die Kinder erhalten nach Möglichkeit auch online-Videokonferenzunterricht. Es ist aber zu bedenken, dass die Lehrkraft in der regulären Unterrichtszeit in den Stundenplan eingebunden ist. Viedeokonferenzen können also in dem Fall nur nachmittags stattfinden oder werden von einer Lehrkraft angeboten, die selbst nicht im PU unterrichten darf. Hybridunterricht, d.h. ein Unterricht über Videoschalte in den Unterricht der Klasse hinein ist technisch im Moment noch nicht möglich. Die Teilnahme am DU ist verpflichtend.
Ø Eine ganze Klasse befindet sich in häuslicher Quarantäne, ohne dass die Kinder selbst krank sind. Die Kinder erhalten DU. Die Lerninhalte sollen weitest möglich denen der Parallelklassen entsprechen, d.h. sie erhalten kontaktlos schulische Materialien. Diese können um digitale Lernangebote ergänzt werden. Die Kinder erhalten zusätzlich online-Videokonferenzunterricht. Für die Durchführung der Videokonferenzen kann die Klasse in Gruppen geteilt werden. Die JahrgangsklassenlehrerInnen entscheiden selbst über die geeignete Gruppengröße und berücksichtigen in ihrer Entscheidung das Alter und den Förderbedarf der Kinder. Die Jahrgänge 1 und 2 erhalten täglich online-Videokonferenzunterricht im Umfang von mindestens 30 Minuten pro Gruppe, die Jahrgänge 3 und 4 erhalten täglich online-Videokonferenzunterricht im Umfang von mindestens 45 Minuten pro Gruppe. Je größer die gebildeten Gruppen sind, desto länger kann der tägliche Videokonferenzunterricht sein. Die Teilnahme an allen Teilen des DU ist verpflichtend.
Ø Wechselunterricht. Aufgrund eines dynamischen Pandemiegeschehens mit hohen Infektions- und Inzidenzzahlen werden Lerngruppen zwecks Kontaktminderung verkleinert, z.B. halbiert. Ein Teil der Schülerschaft befindet sich im PU, der andere Teil im DU.
Ø Schulschließung durch Lockdown. Die Beschulung erfolgt genauso wie im Falle einer einzelnen Klasse. Die kontaktlose Übergabe von schulischem Material soll hier möglichst geringgehalten werden. Digitalem Lernen kommt in diesem Szenario entsprechend eine höhere Bedeutung zu.
2. Lehrkräfte sind erkrankt, in Quarantäne oder in Betreuung eigener Kinder
Ø Eine einzelne Lehrkraft fehlt. Nach Möglichkeit wird ein „klassischer“ Vertretungsplan erstellt. Geringfügige Unterrichtsausfälle sind nicht immer zu vermeiden. Klassen dürfen nicht aufgeteilt werden. Zwar ist eine Jahrgangsdurchmischung bei entsprechender Dokumentation möglich, die Gruppengrößen würden aber hier deutlich zu hoch in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten.
Ø Zwei Lehrkräfte fehlen. Zunächst ist zu prüfen, ob durch Auflösung weiterer Doppelbesetzungen Stunden vertreten werden können. Anschließend wird geprüft, ob Lernzeiten zugunsten der Sicherstellung von Unterricht entfallen können. Danach wird die Doppelbesetzung aus Schwimmzeiten genommen, Schwimmen entfällt dann oder es werden geeignete Personen aus der Elternschaft (Rettungsbefähigung) als Begleitung angesprochen. Wenn dies zur Vertretung nicht ausreicht, greift Mehrarbeit.
Ø Mehr als zwei Lehrkräfte fehlen. Vertretung aus dem bestehenden Kontingent ist nicht mehr möglich. Die Vertretung muss soweit als möglich über Mehrarbeit geregelt werden. Nicht zu vertretende Unterrichtszeiten müssen dann im Distanzlernen abgedeckt werden, d.h. der Stundenplan muss entsprechend gekürzt werden.
Ø Stundenplankürzungen und Distanzlernen dürfen nicht zu Lasten einer einzelnen Klasse gehen, sondern sind auf alle möglichst gleichmäßig zu verteilen.
Ø Die Eingangsklassen sollen nach Möglichkeit nicht und nur mit wenigen Stunden in den DU gehen müssen.
Ø Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, werden während der Unterrichtszeiten auf Parallelklassen verteilt. D.h. es kommt zu einer Erweiterung der Kontaktketten (1. Kontaktkette = Klasse, 2. Kontaktkette = Jahrgang).
Grundsätzlich gilt:
Ø Kolleginnen und Kollegen, die krank sind, unterrichten weder im PU (Dienstunfähigkeit, Betretungsverbot), noch im DU (Dienstunfähigkeit, Erholungsbedürfnis). Sie können sich freiwillig nach eigener Einschätzung ihres Befindens mit den Jahrgangskollegen ins Benehmen setzen und sich an der Unterrichtsplanung kontaktlos beteiligen.
Ø Kolleginnen und Kollegen die nicht erkrankt sind, aber als Kontaktperson einer mit Corona infizierten Person in häusliche Quarantäne gestellt wurden, gelten nicht als dienstunfähig. Sie arbeiten kontaktlos in der Unterrichtsvor- und Nachbereitung und unterrichten bei Bedarf digital, wenn gleichzeitig Klassen in Quarantäne sind.
Ø Lernzeiten/Hausaufgabenzeiten entfallen ersatzlos, wenn sie nicht vertreten werden können. Die Hausaufgaben werden in diesem Fall den Bedingungen angepasst bzw. entfallen.
Ø Mehrarbeit für Lehrkräfte muss von der Schulleitung im Bedarfsfall angeordnet werden. Hierzu gibt es klare Vorgaben und auch Grenzen.
Ø Das Kollegium hat ein Organisationskonzept erarbeitet, das sicherstellt, dass im Falle von plötzlich notwendigem DU alle Abläufe reibungslos laufen können. Das betrifft die Einrichtung des DU, die Verteilung der Materialien an die SuS, die Übergabe aller klassenrelevanten Planungsunterlagen an die Vertretungslehrerin, die Übermittlung der Arbeitspläne an die Kinder, den Rücklauf der bearbeiteten Aufgaben sowie die Regelungen zu deren Kontrolle, etc.
3. Sonderfall: Kinder und Lehrkräfte, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen (attestierter Schutzbedarf)
Ø Vom Präsenzunterricht freigestellte Kinder werden dauerhaft vollumfänglich auf Distanz unterrichtet. Transparentes Vorgehen, regelmäßige Kommunikation zwischen dem Kind und der Lehrkraft sowie zwischen Eltern und Lehrkraft sind hier von besonderer Bedeutung. Auch sind Möglichkeiten zu finden und auszuschöpfen, wie das entsprechende Kind in Kontakt zu seiner Klasse bleiben kann. Der Distanzunterricht ist nachvollziehbar zu dokumentieren, ebenso der stattgefundene Austausch. Lernzielkontrollen werden in schulischer Präsenz angefertigt (besondere Hygieneregeln, Einzelbeaufsichtigung ohne weitere Kontakte).
Ø Vom Präsenzunterricht freigestellte Lehrkräfte können neben anderen schulischen Tätigkeiten bei Bedarf im Distanzunterricht eingesetzt werden.
II. Pädagogisches Konzept zum Lernen auf Distanz
1. Anforderungen an die Unterrichtsvorbereitung unabhängig von PU und DU
Durch die „Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen“ gemäß § 52 Schulgesetz werden die rechtlichen Grundlagen dahingehend ergänzt, dass der Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht rechtlich verankert ist. Der Distanzunterricht dient der Sicherstellung des Bildungserfolges der Schülerinnen und Schüler. Er erfolgt sowohl in analoger als auch in digitaler Form.
Im Unterschied zum „Homeschooling“ (allgemeine Form des Lernens, gesteuert von den Eltern) handelt es sich um ein von der Schule veranlasstes und von den Lehrkräften gesteuertes und begleitetes Lernen auf der Grundlage der geltenden Lehrpläne. (Handreichung S. 5)
Regel:
Die Planung des Präsenzunterrichts (PU) soll so durchgeführt werden, dass der Unterricht jederzeit im Distanzunterricht (DU) weitergeführt werden kann und so, dass die Kinder die zu erreichenden Kompetenzerwartungen jederzeit auch im DU erreichen können.
Der Unterricht soll also so gestaltet sein, dass er möglichst mit wenigen Änderungen sowohl als Präsenz- als auch Distanzunterricht umsetzbar ist. Verantwortung für die Organisation des Distanzlernens trägt die jeweilige Klassenleitung.
Der Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig. (Handreichung S. 3)
Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend. (Handreichung S. 5) Das bedeutet, dass Eltern dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Kinder am Distanzlernen in digitaler und analoger Form zuverlässig und vollumfänglich teilnehmen. Selbstverständlich sind Kinder im Grundschulalter hier auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen.
Es soll daher eine enge Verknüpfung von Präsenzunterricht in der Schule und einem möglichen analogen sowie digitalen Lernen auf Distanz stattfinden.
Es hat eine Abfrage zu den digitalen Voraussetzungen in allen Elternhäusern gegeben. Daher weiß jede Klassenlehrerin, welches Kind über welche digitalen Möglichkeiten verfügt oder nicht verfügt und wie die Unterstützung zuhause gewährleistet ist oder nicht. Im Fall von DU sollen seitens des Schulträgers digitale Endgeräte bereitstehen, die den betreffenden Kindern für die betreffende Zeit ausgeliehen werden können (Die Anschaffung der Geräte befindet sich seitens des Schulträgers in Ausschreibung.).
Die Schülerinnen und Schüler werden ab sofort im Präsenzunterricht gezielt darauf vorbereitet, selbstständig mit Tages- oder Wochenplänen zu arbeiten. Ebenso werden Videokonferenzen mit den Kindern probeweise durchgeführt, damit alle Kinder im Ernstfall in diesem Bereich handlungsfähig sind. Im Kollegium vereinbarte Lern-Apps für den DU werden ebenfalls jetzt im PU eingeführt, damit sie den Kindern im DU sofort geläufig sind. Alle Kinder sind/werden in „Teams“ angelegt und die Klassengruppen werden eingerichtet. Das Einstellen von Arbeitsplänen und anderen Dokumenten wird erprobt und eingeführt.
Die Eltern werden über die möglichen Rechte, Pflichten und organisatorischen Abläufe von der Schulleitung vollumfänglich informiert. Dies geschieht zum einen über diese Infoschrift, zum anderen werden aktuelle Neuerungen und Informationen regelmäßig auf der Homepage der schule veröffentlicht. Eltern sind verpflichtet, sich hier regelmäßig zu informieren, auch ohne dass die Schulleitung oder die Klassenlehrerin auf neue Infos in diesem Bereich hinweist.
Das Lehrerkollegium plant den PU und DU im Jahrgang parallel. Wochenarbeitspläne müssen jederzeit für die laufende Woche vorrätig und zugänglich sein.
2. Prinzipien für den Distanzunterricht entsprechend der Handreichung
Wir bleiben im Kontakt:
Wir behalten Kontrolle und Struktur bei:
Anton/Antolin (Aktivität der Lernenden werden sekundengenau protokolliert und ausgewertet)
- geschlossene Aufgabenformate erhöhen die Kontrolle
(Lückentextaufgaben, kleinschrittige Übungen)
Wir setzten Technik sinnvoll ein:
Wir kommunizieren mit den Lernenden:
Wir bieten sinnvolle Aufgaben an:
Wir etablieren eine Feedbackkultur:
3.Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung des Distanzunterrichts
Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung (§ 29 Schulgesetz in Verbindung mit den in den Lehrplänen verankerten Kompetenzerwartungen) und zur Leistungsbewertung (§48 Schulgesetz) gelten auch für das Lernen auf Distanz.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die im DU vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen finden in der Regel im PU statt. Die im DU erbrachten Leistungen werden in die sonstigen Leistungen im Unterricht geeignet einbezogen.
Die Grundsätze der Leistungsbeurteilung müssen hinreichend klar und verbindlich festgelegt und kommuniziert werden. Die Don-Bosco-Schule legt folgende Gewichtung von Schülerleistungen für Schulhalbjahre, in denen es zu einem Wechsel zwischen PU und DU kommt, fest:
Kommt es zu einer Phase des Lernens auf Distanz gehen die Schülerleistungen, die die Kinder im außerschulischen Lernen erbringen, anteilig in die Beurteilung der „sonstigen Leistungen“ in Bezug auf die laufende Unterrichtsreihe ein.
Beispiel: Die Unterrichtsreihe umfasst insgesamt 10 Unterrichtsstunden. 8 fanden im PU statt, 2 im DU. Dann gehen die erbrachten Leistungen aus dem Distanzlernen zu 20% in die sonstigen Leistungen zu dieser Unterrichtsreihe ein.
III. Organisatorisches Konzept
1. Bestimmung der planungsbezogenen Ausgangslage
Zur Bestimmung der Ausgangslage zählen:
Die Bestandsaufnahme ist erfolgt, die daraus resultierenden Aufgaben sind weitgehend abgearbeitet. Fortbildungen im Lehrerkollegium haben stattgefunden und finden weiter statt, da es sich um eine Langzeitaufgabe handelt.
2. Konsequenzen für die künftige Unterrichtsvorbereitung PU /DU
Grundsatz: Plane den Unterricht stets so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl im Präsenz- als auch im reinen Distanzunterricht oder im Blended Learning lernförderlich umsetzbar ist.
Diese Maxime des MSB bedeutet für die Lehrkräfteteams, dass Unterricht bewusst vorausschauend so zu planen ist und Lernprozesse so zu gestalten sind, dass sie didaktisch und methodisch nicht einseitig von der Präsenz aller Beteiligten im Klassenzimmer abhängig sind.
Damit ist ein teilweises Umdenken verbunden, das für einzelne Lehrkräfte und für einzelne Lerngruppen unterschiedlich fordernd sein kann, je nachdem wie stark Wochenplanarbeit, selbstgesteuertes Lernen und digitales Lernen bereits verankert sind. Auch ist natürlich das Alter der Lernenden ein nicht zu vernachlässigender Faktor in der Planung der Grundstrukturen.
Für die Unterrichtsplanung ist folgendes zu berücksichtigen:
3. Durchführung des Distanzunterrichts, Art und Umfang
3.2. Lernen auf Distanz im Falle von nicht stattfindendem Präsenzunterricht.
3.2.1 Allgemeines
Blended Learning verknüpft PU mit DU.“ Distanzphasen sind als E-Learning Einheiten konzipiert. Selbstverständlich können Aufgaben auch als analoge Aufgaben an die Kinder herausgegeben werden. Denn dies bedeutet auch eine Vorbereitung auf die nächste Präsenzphase.
Sollte sich die Einschränkung des Präsenzlernens absehbar auf Wochen erstrecken: Falls eine erneute Schulschließung aufgrund wieder steigender Infektionszahlen erforderlich wird, kann es zu einem eingeschränkten Präsenzunterricht kommen, der mit einem Distanzlernen ergänzt wird. Möglicherweise können Präsenz- und Distanzphasen erneut in einem sogenannten rollierenden System/Wechselsystem stattfinden.
Die Frequenz des Präsenzunterrichts ist abhängig von den dann gültigen Anordnungen des Schulministeriums und den damit einhergehenden Hygienevorschriften. Festzuhalten ist, dass ein Lernen in Distanz weiterhin regelmäßig an den Tagen stattfindet, an denen kein Präsenzunterricht erteilt wird, wobei sich die Anzahl der digitalen Treffen im Verhältnis anteilig reduziert.
Im Falle eines großen Anteils von Distanzunterricht bzw. bei einem länger anhaltenden Distanzunterricht:
Im Falle einer Schulschließung oder Schulteilschließung haben Kinder, die weder erkrankt noch in Quarantäne befindlich sind, Anspruch auf Notbetreuung.
Die Zugangsberechtigung beschränkt sich auf folgende Kinder:
Die personelle Versorgung der NB ist eine Gemeinschaftsaufgabe der OGS-MitarbeiterInnen und des Lehrerkollegiums.
Lehrkräfte, die im DU nicht im Umfang ihres Stundenkontingentes zum Einsatz kommen, unterstützen die NB in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, darüber hinaus müssen ggf. Absprachen bei Personalengpässen erfolgen.
Die Flexibilität der OGS- MitarbeiterInnen und Lehrkräfte für die Zeiten der NB werden von OGS-Leitung und Schulleitung erfragt und dokumentiert.
An Wochenenden, Feiertagen und in Ferienzeiten/Schließung OGS wird keine Notbetreuung eingerichtet.
Sofern aufgrund des Pandemiegeschehens seitens des Ministeriums Wechselunterricht für die Grundschulen eingeführt wird und die Frequenz des Wechsels durch die Schule festlegbar wäre, wird ein tageweiser Wechsel für die Gruppen 1 und 2 nach folgendem Modell vollzogen:
Woche A Woche B
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Di |
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An den „Lückentagen“ besteht Anspruch auf Notbetreuung sowie Betreuung für diejenigen Kinder, für die es zu pandemiebedingten Einschränkungen durch fehlende häusliche Unterstützung im DL kommt.
Für diese Kinder wird an den „Lückentagen“ Betreuung in festen Lerngruppen angeboten. Diese Betreuung wird vorrangig durch Personal der OGS abgedeckt, ergänzend kommen bei personellen Engpässen des DKSBs Lehrkräfte der Schule zum Einsatz, sofern noch personelle Kapazitäten frei sind.
Der Wechselunterricht erfolgt nicht nach Stundenplan/Stundentafel, da eine weitgehende Kontaktbeschränkung zwischen den Lehrkräften und den Lerngruppen erfolgen soll. Die Kontaktminimierung steht im Vordergrund, die Fachlichkeit der einzelnen KollegInnen tritt demgegenüber zurück.
Jede Klasse erhält jeden Tag fünf Stunden Unterricht von der Klassenlehrerin und maximal einer weiteren Lehrkraft. Inhaltlich stehen in den Präsenzphasen die Kernfächer im Vordergrund, Nebenfächer werden ggf. reduziert angeboten, die Ausgestaltung des Sportunterrichts richtet sich nach den jeweils aktuellen Vorgaben des MSB. Die Jahrgangsteams entscheiden aufgrund der inhaltlichen Gegebenheiten situativ über die Aufteilung der Fachstunden auf den PU und DU, dies kann je nach Thema blockweise wechseln. Das Klassenteam entscheidet intern über die Aufteilung der Fächer untereinander.
Die Klassenlehrerinnen bilden nach eigener Entscheidung zwei Lerngruppen, Gruppe A und Gruppe B. Geschwisterkinder und Notbetreuungskinder werden der Gruppe A zugeordnet. Das verhindert, dass Eltern mit mehreren Kindern unterschiedliche Unterrichts- und Lückentage haben und entlastet den Personaleinsatz in der Notbetreuung.
Unterrichts- und Pausenzeiten werden nicht gestaffelt. Der Schulhof wird in vier Zonen für die Pausenzeiten eingeteilt, die jahrgangsweise genutzt werden. Die Zonen wechseln zwischen den Jahrgängen wöchentlich.
4. Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern sowie mit den Eltern, Beratung und Feedback im Distanzunterricht
Die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern erfolgt im Falle von DU über Teams, ergänzend über Telefonate. Beim möglichen Materialaustausch können kurze Gespräche geführt werden.
Über Teams ist die Kommunikation mit der ganzen Klasse, der halbierten Klasse, aber auch mit einzelnen Kindern möglich. Die Klassen bzw. Jahrgänge erarbeiten hier vergleichbare, aber trotzdem den individuellen Bedarfen angepasste Strukturen.
Die Kommunikation mit den Eltern erfolgt in erster Linie über Emailkontakt und Telefonate, eine Nutzung der Teamszugänge der Kinder ist für Klassenpflegschaftssitzungen oder umfänglichere Elterngespräche ebenfalls denkbar.
Das Aufzeichnen jeglicher Kommunikation einschließlich des Videokonferenzunterrichts ist für alle Beteiligten unzulässig. Eine Zuwiderhandlung ist eine Straftat.
Kindern und Eltern werden im DU Zeiten tägliche Zeiten für individuelle Kontaktaufnahme zur Lehrkraft benannt. Keine Lehrkraft ist verpflichtet, Kindern und Eltern rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Die Zeiten für Videokonferenzen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
In der Zeit zwischen freitags 15 Uhr und montags 8.00 Uhr sind Kinder, Eltern und Lehrkräfte nicht verpflichtet, auf Mails zu antworten, Aufgaben zu bearbeiten oder Telefonate zu führen.
5. Vertretungskonzept zur Vermeidung von Distanzunterricht
Distanzunterricht ist Ultima Ratio im Falle von durch Erkrankungen entstehender personeller Unterversorgung. Die möglichst umfängliche Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts ist stets auch unter schwierigen Voraussetzungen anzustreben.
Da der notwendige Vertretungsunterricht bei Lehrerausfall unter Pandemiebedingungen nur unter Berücksichtigung der jeweils durch das MSB festgelegten Hygienevorschriften geplant werden kann und die Sicherheit aller Kinder und Mitarbeitenden in unserer Schule an erster Stelle steht, müssen mögliche Vertretungsmaßnahmen umsichtig geplant werden und stets verantwortbar im Sinne des aktuellen Pandemiegeschehens sein.
Grundsätzlich gilt:
Ø Eine Minimierung der Kontaktketten wird angestrebt unter Berücksichtigung der Klassenzusammensetzung und Zusammensetzung der Betreuungsgruppen.
Ø Eine Jahrgangsdurchmischung während der Unterrichtszeiten ist zu vermeiden, solange das MSB an dieser Regelung im Grundsatz festhält.
Ø Personelle Engpässe können im System Schule und im System Betreuungseinrichtung entstehen. Nach Möglichkeit und Rechtslage sollen beide Systeme Engpässe gegenseitig unterstützend auffangen.
Ø Die Orientierung und Struktur im Vertretungssystem muss für alle – Eltern, Kinder, gesamtes Personal – transparent und schnell umsetzbar sein.
Basisdaten für die Planung von Vertretungsunterricht:
Ø Der gesamte Unterricht findet im jeweiligen Klassenverband statt.
Ø Den Unterricht ergänzende Kleinstgruppenförderung findet jahrgangsbezogen statt.
Ø Die Ganztags- und Halbtagsgruppen finden in festen jahrgangsbezogenen Gruppen statt.
Ø Jede Klasse bildet eine Kontaktkette.
Ø Jede Betreuungsgruppe bildet eine erweiterte Kontaktkette.
Schrittweises Vertretungskonzept:
Ø Im ersten Schritt werden Doppelbesetzungen aufgelöst.
Ø Im zweiten Schritt erfolgt freiwillige Mehrarbeit.
Ø Im dritten Schritt wird Mehrarbeit angeordnet.
Ø Im nächsten Schritt kommt es nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zu Kürzungen im Stundenplan.
Ø Bei weiteren Personalausfällen würde in Absprache mit dem Schulamt die Schließung von Klassen aus schulorganisatorischen Gründen für einzelne Tage vorgenommen, gleichzeitig wird Lernen auf Distanz eingerichtet.
Ø Bei Erkrankung einer Klassenlehrerin übernimmt die Vertretungsklassenlehrerin die Verantwortung.
Ø Das Kollegium erarbeitet ein Organisationskonzept, das sicherstellt, dass im Falle von plötzlich notwendigem DU alle Abläufe reibungslos laufen können. Das betrifft die Einrichtung des DU, die Verteilung der Materialien an die Schülerinnen und Schüler, die Übergabe aller klassenrelevanten Planungsunterlagen an die Vertretungslehrerin, die Übermittlung der Arbeitspläne an die Kinder, den Rücklauf der bearbeiteten Aufgaben sowie die Regelungen zu deren Kontrolle, etc.
Liebe Eltern, wir hoffen, mit dieser Informationsschrift dazu beigetragen zu haben, Hintergründe und mögliche Abläufe für Sie transparent gemacht zu haben.
Sollten Sie zu unserem Konzept Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Schulleitung.
Copyright Christiane Johnen, Langenfeld im Dezember 2020